Stiftung DPSG Diözesanverband Trier
Die Idee zu dieser Stiftung entstand und besteht, um pfadfinderisches Lernen und Leben auch in den nächsten Jahrzehnten zu stärken.
Unser gemeinsamer Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden, die Bewahrung der Schöpfung, das Engagement für Benachteiligte sind uns zu wichtig, um sie dem Zufall der aktuellen Zuschusssituationen zu überlassen.
Neben staatlichen und kirchlichen Zuschüssen sowie den Beitragsmitteln der Mitglieder sehen wir uns deshalb herausgefordert, ein zusätzliches dauerhaftes und zweckgebundenes finanzielles Standbein zu schaffen.
Ziel unserer Stiftung ist es, einen Beitrag zu leisten, um unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen langfristig abzusichern sowie unsere ehrenamtlichen Leitungskräfte für ihre Tätigkeit gut auszubilden und zu unterstützen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Zustiftung und Spende?
SpendeEine Spende ist ein ideales Mittel, um ein bestimmtes Anliegen kurzfristig zu unterstützen. Denn Spenden dürfen von der Empfängerorganisation, anders als eine Zustiftung, nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt, sondern müssen bis zum Ende des nächsten Jahres ausgegeben werden. Spenden eignen sich daher immer dann besonders, wenn Sie laufende Arbeit einer Organisation, ein besonderes Projekt oder eine Aktion kurzfristig unterstützen möchten.
Zustiftung
Die Zustiftung ist der Klassiker der Stiftungsförderung. Wenn Sie langfristig helfen wollen,
ist eine Zustiftung für Sie das Richtige.
Durch eine Zustifung wird das Vermögen einer bereits bestehenden Stiftung erhöht. Die Zustiftung fließt dem
Grundstockvermögen dieser Stiftung zu und darf nicht verbaucht werden. Sie trägt dazu bei, die Erträge einer
bestehenden Stiftung nachhaltig zu vergrößern. Der Zustifter sucht sich eine Stiftung aus, die seinen
Vorstellungen entspricht und due Zustiftungen in ihrer Satzung der bestehenden Stiftung zulässt. Dieser stiftet
er seinen Betrag X zu. Dabei kann der Zustifter zwar keinen Einfluss auf die Satzung der bestehenden Stiftung
nehmen, aber er kann sicher sein, dass sie sich auch nicht mehr ohne weiteres verändert. Somit ist die
Kontinuität seines Beitrags gewährleistet. Vermögensverwaltung und Stiftungsarbeit liegen ganz in den Händen
der Stiftung, der er zugestiftet hat.
Die Zustiftung bietet sich daher besonders dann an, wenn der Aufwand für das gemeinnützige Engagement gering,
der Effekt aber nachhaltig sein soll. Als Zustifuntg ist grundsätzlich jeder Betrag ausreichend und willkommen.
Mehr Informationen über unsere Stiftung
- Faltblatt (PDF: kByte) für aktive und ehemalige DPSGler
- Faltblatt (PDF: kByte) für nicht DPSGler
- Möglichkeiten der Unterstützung (PDF: kByte)
- Informationsheft (PDF: kByte) zu unserer Stiftung
- Wunschzettel (PDF: kByte)
- Fördergrundsätze (PDF: kByte)
- Verwendungsnachweis (PDF: kByte)
- ProBonum Anzeige (PDF: kByte)
- Informationen zur DPSG Bundesstiftung unter www.pfadfinder-stiftung.de