Stiftung DPSG Diözesanverband Trier


Die Idee zu dieser Stiftung entstand und besteht, um pfadfinderisches Lernen und Leben auch in den nächsten Jahrzehnten zu stärken.

Unser gemeinsamer Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden, die Bewahrung der Schöpfung, das Engagement für Benachteiligte sind uns zu wichtig, um sie dem Zufall der aktuellen Zuschusssituationen zu überlassen.

Neben staatlichen und kirchlichen Zuschüssen sowie den Beitragsmitteln der Mitglieder sehen wir uns deshalb herausgefordert, ein zusätzliches dauerhaftes und zweckgebundenes finanzielles Standbein zu schaffen.

Ziel unserer Stiftung ist es, einen Beitrag zu leisten, um unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen langfristig abzusichern sowie unsere ehrenamtlichen Leitungskräfte für ihre Tätigkeit gut auszubilden und zu unterstützen.

Wo liegt der Unterschied zwischen Zustiftung und Spende?

Spende
Eine Spende ist ein ideales Mittel, um ein bestimmtes Anliegen kurzfristig zu unterstützen. Denn Spenden dürfen von der Empfängerorganisation, anders als eine Zustiftung, nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt, sondern müssen bis zum Ende des nächsten Jahres ausgegeben werden. Spenden eignen sich daher immer dann besonders, wenn Sie laufende Arbeit einer Organisation, ein besonderes Projekt oder eine Aktion kurzfristig unterstützen möchten.

Zustiftung
Die Zustiftung ist der Klassiker der Stiftungsförderung. Wenn Sie langfristig helfen wollen, ist eine Zustiftung für Sie das Richtige.
Durch eine Zustifung wird das Vermögen einer bereits bestehenden Stiftung erhöht. Die Zustiftung fließt dem Grundstockvermögen dieser Stiftung zu und darf nicht verbaucht werden. Sie trägt dazu bei, die Erträge einer bestehenden Stiftung nachhaltig zu vergrößern. Der Zustifter sucht sich eine Stiftung aus, die seinen Vorstellungen entspricht und due Zustiftungen in ihrer Satzung der bestehenden Stiftung zulässt. Dieser stiftet er seinen Betrag X zu. Dabei kann der Zustifter zwar keinen Einfluss auf die Satzung der bestehenden Stiftung nehmen, aber er kann sicher sein, dass sie sich auch nicht mehr ohne weiteres verändert. Somit ist die Kontinuität seines Beitrags gewährleistet. Vermögensverwaltung und Stiftungsarbeit liegen ganz in den Händen der Stiftung, der er zugestiftet hat.
Die Zustiftung bietet sich daher besonders dann an, wenn der Aufwand für das gemeinnützige Engagement gering, der Effekt aber nachhaltig sein soll. Als Zustifuntg ist grundsätzlich jeder Betrag ausreichend und willkommen.

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