Infos zur JuLeiCa

Infos zur JuLeiCa-Vergünstigung beim Erwerb einer Bahncard - für LeiterInnen in Rheinland-Pfalz

Die Vereinbarung der Deutschen Bahn AG mit dem Ministerium über den Erwerb von verbilligten BahnCards endete am 14.12.2002. Anlass zur Terminierung des bisherigen Verfahrens ist das zum 15.12.2002 geänderte Angebot der Bahn. Ab diesem Zeitpunkt reduziert sich der Preis zum Erwerb einer BahnCard von 130 Euro auf 60 Euro.

Besitzt ein Elternteil bereits eine BahnCard, können Ehepartner und Kinder bis 17 Jahre hierzu eine eigene BahnCard zum Preis von nur 5 Euro hinzukaufen. Die neue BahnCard wird künftig in ein Abonnementverfahren einbezogen, sodass nach Erstkauf in einem DB-Reisezentrum die Karte für das Folgejahr automatisch zugesandt und in Rechnung gestellt wird.

Damit ist das bisherige Gutscheinverfahren zumindest beim Folgekauf nicht mehr anwendbar. Zugleich verliert der Kaufpreis der neuen BahnCard als Kaufhindernis nach Einschätzung der Bahn AG sehr an Bedeutung, sodass sie eine finanzielle Förderung durch einen Zuschuss nicht mehr leisten will.

Das Ministerium hat sich entschlossen, den Jugendleiterinnen und Jugendleitern, die eine BahnCard zu 60 Euro erwerben, einen Zuschuss von 20 Euro (seither 12,78 Euro) zu zahlen. Damit wird der ausfallende Zuschuss der Bahn AG (gleichfalls 12,78 Euro) größtenteils aus Landesmitteln weiter finanziert.

Die Jugendleiterinnen und Jugendleiter können künftig beim Landesamt diesen Zuschuss selbst formlos beantragen. Dem Antrag ist neben einer Kopie der Rechnung der Bahncord auch eine Ablichtung der Juleica beizulegen. Ebenso ist die Angabe einer Bankverbindung wichtig, damit der Erstattungsbetrag von 20,00 EUR direkt auf das Konto des/der Antragstellers/in  überwiesen werden kann.

Formlosen Antrag schicken an das

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
- Landesjugendamt -
Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Unterlagen zum Beantragen einer JuLeiCa im Diözesanbüro anfordern!

Weitere Infos zur JuLeiCa im Internet unter www.juleica.de


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