Was ist eine Diözesanversammlung?
Die Diözesanversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium einer Diözese in der DPSG. Die Diözesanversammlung wählt den Diözesanvorstand und entscheidet über die wesentlichen Belange der Diözese.
Mitglieder der Versammlung
Stimmberechtige Mitglieder sind
- der Diözesanvorstand
- die Diözesanstufenleitungen der Stufen
- die Mitglieder der Bezirksvorstände
- jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der Altersstufen
Eine beratende Stimme haben
- die Fachreferent*innen der Diözesanleitung
- zwei Vertreter*innen des Rechtsträgers
- ein Mitglied der Bundesleitung
- ein*e Vertreter*in des Rings deutscher Pfadfinder*innenverbände e.V. (rdp)
- ein*e Vertreter*in des Diözesanvorstands des Bunds der deutschen katholischen Jugend (BDKJ)
- ein Mitglied des Freunde- und Förderkreises der DPSG in der Diözese
- der/die hauptberufliche Geschäftsführer*in und die hauptberuflichen Referent*innen der Diözesanleitung
Aufgaben
- die Wahl der Mitglieder des Diözesanvorstandes
- die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer*innen
- die Entgegennahme des Vorstandsberichtes und die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes
- die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer*innen
- die Jahresplanung
- die Festlegung der Grenzen der Bezirke
- Beschlussfassung die nach der Satzung nicht Aufgabe des Diözesanvorstandes sind
Quelle: scout-o-wiki