Was ist eine Diözesanversammlung?

Die Diözesanversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium einer Diözese in der DPSG. Die Diözesanversammlung wählt den Diözesanvorstand und entscheidet über die wesentlichen Belange der Diözese.

Mitglieder der Versammlung

Stimmberechtige

  • der Diözesanvorstand
  • die Diözesanreferent*innen und Diözesankurat*innen der Stufen
  • die Mitglieder der Bezirksvorstände
  • jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der Altersstufen

Beratende Stimme

  • die Fachreferent*innen der Diözesanleitung
  • zwei Vertreter*innen des Rechtsträgers
  • ein*e Vertreter*in des Bundesvorstandes
  • der/die Vorsitzende des Freunde- und Förderkreises der DPSG in der Diözese
  • der/die hauptberufliche Geschäftsführer*in und die hauptberuflichen Referent*innen der Diözesanleitung

Aufgaben

  • die Wahl des Diözesanvorstandes
  • die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer*innen
  • die Entgegennahme des Vorstandsberichtes und die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes
  • die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer*innen
  • die Jahresplanung
  • die Festlegung der Grenzen der Bezirke
  • Beschlussfassung die nach der Satzung nicht Aufgabe des Diözesanvorstandes sind

Quelle: scout-o-wiki